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Guideline zur Abklärung des palpablen Mammabefundes

Knoten in der Brust

Ein palpabler Befund in der Mamma ist häufig. Obwohl es sich dabei meistens um gutartige Veränderungen handelt, muss trotzdem auch immer an die Möglichkeit eines Karzinoms gedacht werden.
Diese „Guideline“ soll Ärztinnen und Ärzten Informationen und Empfehlungen zur weiteren Abklärung des palpablen Knotens liefern, um zielgerichtet und rasch ein Karzinom zu bestätigen oder auszuschliessen.
Die Faktoren, welche die notwendigen Entscheidungen beeinflussen, wurden kritisch geprüft. Es wird bei jeder Empfehlung auf Begründung und Evidenz eingegangen. Auf das Vorgehen bei einem zufällig mammographisch entdeckten Befund wird nicht eingegangen.

  1. Die Abklärung eines palpablen Befundes in der Mamma erfolgt durch Anamnese, klinische Untersuchung und weitere Untersuchungen.
  2. Mit der Anamnese ist zu klären, wann der tastbare Befund erstmals bemerkt wurde und ob er sich seither verändert hat, ob bereits früher Abklärungen durchgeführt oder ein Mammakarzinom behandelt wurde. Risikofaktoren sollen erfragt werden. Deren Fehlen darf aber keinen Einfluss auf die weiteren Abklärungen des palpablen Befundes haben.
  3. Mit der klinischen Untersuchung wird nach Merkmalen gesucht, die zur Unterscheidung zwischen benignen und malignen Befunden beitragen.
  4. Die Mammographie kann bei palpablen Befunden diagnostisch weiterhelfen und ausserdem nicht palpable Befunde, auch auf der Gegenseite, aufdecken.
  5. Die Ultraschalluntersuchung ermöglicht eine Differenzierung zwischen zystischen und soliden Befunden, ergänzt andere bildgebende Verfahren und stellt die Methode der Wahl bei mammographisch dichter Brust, während der Schwangerschaft und in Stillzeit dar.
  6. Die Feinnadelpunktion ermöglicht eine Unterscheidung zwischen zystischen und soliden Befunden und erlaubt es meistens, eine morphologische Diagnose zu stellen. Aspirate sollen immer zytologisch abgeklärt werden.
  7. Falls die Dignität eines palpablen Befundes mit den sogenannten Untersuchungsmethoden nicht feststeht, sollt auf jeden Fall eine histologische Diagnose erzwungen werden.
  8. Eine Stanzbiopsie kann oft Malignität bestätigen oder aber ausschliessen und hilft damit, Exzisionen zu vermeiden.
  9. Das Exzisat sollte vollständig (weder zerstückelt noch eingeschnitten) entfernt und topographisch markiert werden.
  10. Der Einsatz der Magnetresonanz-Tomographie ist nur bei besonderen Fragestellungen indiziert.
  11. Die Patientin soll während der gesamten Dauer der Abklärung eingehend informiert werden.
  12. Auch wenn kein Hinweis auf ein Karzinom gefunden wurde, ist es empfehlenswert, jährliche Nachkontrollen vorzunehmen.











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